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HEFT NR. 11

Sterbehilfe – Streit um eine gesetzliche Neuregelung

Die neue Veröffentlichung aus der Reihe Diskurse des Frankfurter Forums „Sterbehilfe – Streit um eine gesetzliche Regelung“ erscheint zu einer Zeit, in der der Deutsche Bundestag in die heiße Phase der Beratungen über ein reformiertes Recht der Sterbehilfe und -begleitung startet. In der Publikation kommen – wie schon in Heft 10, das sich dem gleichen Problemkomplex widmet – Experten der unterschiedlichsten Disziplinen zu Wort. Beleuchtet werden Erfahrungen in der Sterbebegleitung aus theologischer Sicht ebenso wie die Desiderate der palliativen Versorgung in Deutschland. Ausführlich wird zudem die ärztliche Handlungspraxis am Lebensende aus empirischer Perspektive untersucht. In einem eigenen Beitrag wird außerdem die nicht selten medizinisch umstrittene Behandlung von Krebspatienten am Lebensende diskutiert – dies vor dem Hintergrund, dass 20 bis 50 Prozent dieser Patienten in den letzten 30 Tagen vor ihrem Tod noch zytostatisch behandelt werden. Entsprechend fragt der Autor: „Wann kann weniger mehr sein“ und diskutiert Gründe, die einer qualitativ hochwertigen, multiprofessionellen Palliativversorgung im deutschen Gesundheitssystem entgegen stehen.

Angesichts der Einsichten in die komplexen Hintergründe, die das Plenum des Frankfurter Forums auf seiner Tagung im Oktober 2014 in Fulda gewonnen hat, wurde die Diskussion über Sterbehilfe als verkürzt wahrgenommen. Bis April 2015 liegen fünf interfraktionelle Positionspapiere von Abgeordneten des Bundestags vor. Ganz überwiegend bestand unter den Teilnehmern des Forums Konsens darüber, dass der gesetzliche Status quo der Sterbehilfe in Deutschland beibehalten werden sollte. Ebenso groß war der Konsens in der Ablehnung eines der Positionspapiere, in dem die ausdrückliche gesetzliche Regelung des ärztlich assistierten Suizids befürwortet wird. Dies, so wurde argumentiert, würde zu einer Grenzverschiebung ärztlichen Handelns führen.

Das Plenum des Frankfurter Forums appellierte an alle Verantwortlichen in Politik und Gesundheitswesen, einer verkürzten Debatte über den assistierten Suizid Einhalt zu gebieten. Nötig sei zum einen eine grundsätzliche innerärztliche Selbstverständigung ohne Zeitdruck und falsche Formelkompromisse über eine ethisch fundierte Handlungspraxis bei Patienten am Lebensende. Zum anderen geboten sei die seriöse Information der breiten Öffentlichkeit über die geltende Rechtslage, zentrale Begriffe sowie Stand und Chancen der palliativen Versorgung in Deutschland.

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