Der Preiswettbewerb ist gegenwärtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung stark ausgeprägt, nicht aber der Qualitätswettbewerb. Dieses in vielen Facetten zu beobachtende Missverhältnis ist Gegenstand der neuen Publikation des Frankfurter Forums im Diskurs-Heft Nr. 13. Unter dem Titel „Preis- und Qualitätsorientierung im Gesundheitssystem“ nehmen fünf Autoren eine Bestandsaufnahme der zentralen Probleme vor und skizzieren Lösungsansätze aus unterschiedlichen Perspektiven.
Im Beitrag von Prof. Dr. Marion Haubitz wird die traditionelle Trennung des deutschen Gesundheitswesens in Versorgungssektoren kritisch dahingehend befragt, ob diese Struktur den Herausforderungen der Zukunft genügt – zumal vor dem Hintergrund eines absehbaren Fachkräftemangels. Aber auch mit Blick auf die demografische Entwicklung werden die Probleme insbesondere in ländlichen Regionen deutlich, Versorgungskonzepte für die Primär- bis hin zur Langzeitversorgung zu etablieren. Die Überwindung der Sektorengrenzen wäre eine zentrale Voraussetzung für einen Qualitätswettbewerb, der sich vor allem auf populationsorientierte Qualitätsindikatoren stützen sollte.
An politischen Initiativen zur Überwindung der Sektorengrenzen hat es in den vergangenen 25 Jahren nicht gefehlt, erinnert Gerhard Schulte in seinem Beitrag. Untersucht man die Gesetzgebungshistorie seit 1989, so zeigt sich, dass die Handlungsoptionen der Krankenhäuser schrittweise erweitert wurden. Dabei wurde aber versäumt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für ambulant tätige Ärzte zu schaffen. Schritte zu einem sektorenübergreifenden Versorgungswettbewerb des Gesetzgebers wurden wiederholt konterkariert, so dass sich der fehlende Wettbewerb an der Sektorengrenze als eine Kombination aus Politik- und Systemversagen darstellt.
Vertragsärzte haben in der Vergangenheit eine ambivalente Rolle beim Wettbewerb der Krankenkassen untereinander gespielt, berichtet Dr. Manfred Richter-Reichhelm. Das galt etwa dann, wenn sie sich haben in Vertragsstrukturen einbinden lassen, deren primäres Ziel keineswegs immer eine bessere Versorgung war. Auch die Erfahrungen von Vertragsärzten aus Selektivverträgen lassen Zweifel aufkommen, ob gesetzliche Krankenkassen tatsächlich wie behauptet stets „Anwälte der Patienten“ sind. Nur wenn Kooperationen von Ärzten und Krankenkassen das unmittelbare Ziel haben, die sektorenübergreifende und populationsorientierte Versorgung zu verbessern, sind solche Kooperationen uneingeschränkt zu begrüßen.
In der stationären Versorgung in Deutschland ist der Wettbewerb in mehreren Dimensionen eingeschränkt, erläutert Karsten Honsel. So prägen beispielsweise die sich aus den Landeskrankenhausplanungen ergebenden Strukturen maßgeblich die Wettbewerbssituation der Krankenhäuser. Auch die duale Finanzierung, in deren Kontext die Häuser seit Jahren zu geringe und regional stark variierende Investitionsmittel erhalten, sorgt für Verzerrungen. Die vom Krankenhausgesetz vorgegebenen Ziele werden zwar durch die Wettbewerbseingriffe im Wesentlichen erreicht. Der hohe Anteil von Krankenhäusern mit Defiziten lässt aber erkennen, dass der gegenwärtige Finanzierungsmodus nicht nachhaltig ist.
Der Wettbewerb zwischen Leistungserbringern und der Kostendruck für die Krankenkassen haben Auswirkungen auf die Patienten – wie etwa ein wachsender Druck zur Inanspruchnahme von Selbstzahlerleistungen oder ein Innovationsstau im Leistungskatalog der GKV, da die maßgeblichen Akteure kein Interesse an seiner Ausweitung haben, schreibt Dr. Ilona Köster-Steinebach. Die vergleichsweise schwache Vertretung der Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss verhindert, dass die Patientenbeteiligung als ein effektiver Korrekturmechanismus wirken kann. Die fehlende Transparenz über die Leistungs- und Servicequalität der Ärzte und Krankenkassen stärkt ebenfalls die Position der Patienten und Beitragszahler nicht.
In der Diskussion zog das Plenum des Frankfurter Forums das Fazit, dass auch 20 Jahre nach dem Start des Krankenkassenwettbewerbs überzeugende ordnungspolitische Konzepte für einen flankierenden Qualitätswettbewerb noch ausstehen.
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